Donnerstag, 09.09.2010




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Schnee und Eisglätte auf Gehwegen - Winterdienst nicht vergessen

Nachdem der Winter mit Schnee und Eisglätte Einzug gehalten hat erhält das Ordnungsamt immer wieder Beschwerden über nicht geräumte Bürgersteige.


Das Bild zeigt das Verkehrsschild für Straßenglätte
Die Gemeinde Ladbergen weist darauf hin, dass nach der Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung der Gemeinde Ladbergen die Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden Gehwegen (Bürgersteigen) verantwortlich sind. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten.

Es wird dringend empfohlen, der Winterräumpflicht nachzukommen, um z. B. bei Unfällen haftungsrechtlichen Ansprüchen von Geschädigten vorzubeugen.
 
Gemeinde Ladbergen
http://www.ladbergen.de
erstellt am 25.01.2010