Die Gemeinde Ladbergen weist darauf hin, dass nach der Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung der Gemeinde Ladbergen die Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden Gehwegen (Bürgersteigen) verantwortlich sind. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten.
Es wird dringend empfohlen, der Winterräumpflicht nachzukommen, um z. B. bei Unfällen haftungsrechtlichen Ansprüchen von Geschädigten vorzubeugen.