Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen nach § 50 Bundesmeldegesetz
Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrecht zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen nach § 50 Bundesmeldegesetz. Die Bekanntmachung wird durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Ladbergen am Rathaus, Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen und durch Veröffentlichung im Internet unter www.ladbergen.de bekannt gemacht.
Den Bekanntmachungstext finden Sie in folgender Datei.
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