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Landtagswahl 2012: Hinweise zum barrierefreien Wählen
Landtagswahl 2012: Hinweise zum barrierefreien Wählen
Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Auch bei der Landtagswahl 2012 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Hilfsperson abgeben. Landeswahlleiterin Helga Block wies darauf hin, dass die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine die Stimmzettelschablonen kostenfrei an betroffene Wahlberechtigte versenden. "Auf diese Weise können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ohne fremde Hilfe ihren Stimmzettel ausfüllen", teilte die Landeswahlleiterin mit.
Um den Nutzern die Orientierung und das Anlegen der Schablone zu erleichtern, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. "Durch diese landesweite Markierung der Stimmzettel wird das Wahlgeheimnis in keiner Weise gefährdet“, versicherte die Landeswahlleiterin. Mit jeder Stimmzettelschablone wird eine Akustik-CD versandt, die eine Anleitung zur Handhabung der Schablone enthält und Auskunft über die Namen der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber gibt.
Mitglieder auf der Ortsebene der Blinden- und Sehbehindertenvereine und -verbände in Nordrhein-Westfalen erhalten die Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können die Schablone telefonisch anfordern:
- Über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz) oder bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine
- in Detmold unter 0 52 31/63 00-0 für den Bereich Lippe
- in Dortmund unter 02 31/55 75 90-0 für den Bereich Westfalen
- in Meerbusch unter 0 21 59/96 55-0 für den Bereich Nordrhein.
Barrierefreier Zugang zum Wahllokal, Unterstützung durch Hilfspersonen
Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe. Sie können ihre Stimme in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang abgeben oder sich ggf. bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson unterstützen lassen.
Die Landeswahlleiterin erklärte dazu: "Bei Bedarf erhalten Wahlberechtigte mit einer Gehbehinderung bei ihrem Wahlamt Auskunft, welche Wahllokale in ihrem Wahlkreis barrierefrei zu erreichen sind. Sollte das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen barrierefrei erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden."
Wer nicht lesen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, in den Wahlbriefumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, kann sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson kann die Wählerin oder der Wähler frei auswählen, im Wahllokal beispielsweise auch ein Mitglied des Wahlvorstands. Die Hilfsperson darf nur die Wünsche der Wählerin bzw. des Wählers erfüllen und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt für die Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Aktuelle und umfassende Informationen des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 finden Sie unter www.mik.nrw.de/landtagswahl 2012










