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Do, 23.Mai 2013

Bildungsserver

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Wetter in Ladbergen


Content-Bereich

A-Z

Das Bild zeigt eine Uhr, Zahlen und ein Buch
Informationen rund um die Grundschule

A
Abschlussgottesdienst
An– und Abmeldung Religionsunterricht
Anmeldung Schulneulinge

B
Beurlaubung
Bewegliche Ferientage

C
Computer

E
Einschulung
Elternsprechtage

F
Fotograf
Freiwillige Wiederholung

G
Gesundheitsamt

H
Hausaufgaben
Hospitation im Unterricht

I
Informationsabend Schulneulinge
Informationsabend weiterf. Schulen


K
Kakaobestellung
Karneval
Klassenfahrten
Kopfnoten
Krankmeldungen

M
Mitwirkung in der Schule

S
Schulfest
Schulgottesdienste
Schwimmunterricht
Stundentafel

T
T-Shirts

U
Unfallmeldung

V
Verkehrserziehung

Z
Zeugnisse


Abschlussgottesdienst


Zum Schuljahresabschluss verabschieden wir die Schüler des 4. Jahrgangs aus der Grundschule mit einem ökumenischen Gottesdienst in der evangelischen Kirche.
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An– und Abmeldung Religionsunterricht


An unserer Schule wird das Fach Religion im ersten und zweiten Schuljahr konfessionsübergreifend unterrichtet. Ab dem dritten Schuljahr gibt es dann zweistündigen katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. Religion ist das einzige Fach, von dem man sich abmelden kann. Dies geschieht durch einen schriftlichen Antrag der Eltern, der nicht weiter begründet werden muss. Kinder ohne Konfessionszugehörigkeit können auf Antrag der Eltern zum Religionsunterricht angemeldet werden.
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Anmeldung Schulneulinge


Im Spätherbst (um die Herbstferien) gibt es einen Anmeldetermin für die Schulanfänger des darauffolgenden Schuljahres. Dieser Termin umfasst in der Regel drei Tage. Die entsprechenden Kinder bzw. deren Eltern werden von der Gemeinde Ladbergen rechtzeitig angeschrieben. Zur Anmeldung bringen Sie bitte unbedingt Ihr Kind mit, sonst werden wir die Anmeldung nicht durchführen können. Bitte bringen Sie aber möglichst keine Geschwisterkinder mit zur Anmeldung. Die Erfahrung zeigt uns, dass eine ruhige und konzentrierte Anmeldung sonst nur schwer möglich ist. Ebenfalls erforderlich ist der ausgefüllte Anmeldebogen, das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde.
Bei Kindern, die vorzeitig eingeschult werden sollen, benötigen wir das Familienstammbuch. Wenn Sie an den Tagen der Anmeldung ernsthaft verhindert sein sollten, stimmen Sie mit uns bitte telefonisch einen anderen Termin ab.
Bei Besonderheiten (vorzeitige Anmeldung, Rückstellung, Behinderungen etc.) können Sie in den Wochen vor der Anmeldung auch schon einen gesonderten Termin vereinbaren, da in diesen Fällen oftmals mehr Zeit benötigt wird, die wir uns auch gerne nehmen.
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Das Dokument enthält einen Fragebogen zur Aufnahme eines Kindes in die Grundschule Ladbergen)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Das Dokument enthält einen Fragebogen zur Aufnahme eines Kindes in die Grundschule Ladbergen) Anmeldebogen Grundschule Ladbergen

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Beurlaubung


Aus wichtigen Gründen kann ein Kind während des Schuljahres vom Unterricht beurlaubt werden. Die Eltern müssen rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, der auch begründet werden muss. Bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenlehrerin. Bei Beurlaubungen bis zu zwei Wochen entscheidet der Schulleiter. Verpasster Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.
Eine Beurlaubung vor und nach den Ferien kann nur durch den Schulleiter ausgesprochen werden. Die Beurlaubung ist rechtzeitig (sechs Wochen vorher) zu beantragen und zu begründen. Grundsätzlich werden nur wichtige und belegbare Gründe akzeptiert. Urlaubsverlängerungen, billigere Flugangebote etc. werden nicht anerkannt. Sollte ein Kind vor und nach den Ferien unbeurlaubt fehlen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
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Bewegliche Ferientage


Jede Schule in NRW hat die Möglichkeit, bewegliche Ferientage für ein Schuljahr festzulegen. Die Zahl der Tage variiert von Jahr zu Jahr. Neben dem Rosenmontag gibt es zwei bis drei Tage, die flexibel gelegt werden können.
Die Schulkonferenz (höchstes Gremium der Schule, das sich zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrerinnen zusammensetzt) entscheidet über diese Tage. Alle Eltern werden über diese Festlegung unmittelbar nach der Sitzung der Schulkonferenz informiert.
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Computer


Der PC und das Internet bilden heute schon einen festen Bestandteil im Leben unserer Kinder, etwa beim Schreiben und Gestalten von Geschichten, bei der Arbeit mit Lernsoftware oder zur Kommunikation und Informationssuche. Um allen Schülern bei dieser Aufgabe gerecht zu werden, besitzt unsere Schule einen Computerraum mit 30 Arbeitsplätzen; außerdem sind die Klassenräume vernetzt und besitzen einen Internetanschluss. Ziel ist es, die PCs einzusetzen zur Informationsbeschaffung, zur Textverarbeitung und zum Üben mit entsprechender Lernsoftware.
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Einschulung


Der erste Schultag ist für die Einschulungskinder immer der Dienstag nach den Sommerferien. Der Tag beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst in der katholischen Kirche. Danach findet die Begrüßung der Schulneulinge durch Schüler der dritten Klassen, die Klassenlehrer und die Schulleitung in der Turnhalle statt. Diese Einschulungsfeier wird von uns bewusst kurz gehalten, damit die Kinder die anschließende erste Unterrichtsstunde noch konzentriert erleben können. Zur Einschulungsfeier wird gesondert eingeladen. Während die Kinder dann im Unterricht sind, bieten die Schulpflegschaft und der Förderverein Getränke und einen Imbiss an.
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Elternsprechtage


In jedem Schuljahr finden mindestens zwei Elternsprechtage für jede Klasse statt. Der erste Sprechtag findet in der Regel Ende November für alle Klassen statt. Für die vierten Klassen wird der zweite Sprechtag vor den Halbjahreszeugnissen im Januar durchgeführt, für die übrigen Klassen im März/April. Sie werden zu den Termine rechtzeitig eingeladen und können einen Wunschtermin an den beiden geplanten Nachmittagen abgeben.
Für den 1. Jahrgang werden die ersten Informationen zum Lernprozess (beschreibendes Zeugnis) im Rahmen eines zusätzlichen Sprechtages kurz vor den Sommerferien ausgegeben.
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Fotograf


In jedem Schuljahr kommt ein Fotograf in die Schule (in der Regel im September). Die Eltern sind nicht verpflichtet, die Fotos abzunehmen. Über die näheren Formalitäten wird jeweils durch die Fotofirma informiert.
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Freiwillige Wiederholung


Nach der Ausbildungs– und Prüfungsordnung der Grundschule ist es jederzeit möglich, eine Klasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu wiederholen. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt für die Schuleingangsphase, da die Kinder sowieso die Möglichkeit haben, drei Jahre dort zu verbleiben.
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Gesundheitsamt


Immer wieder haben wir mit Beeinträchtigungen mit ansteckenden Krankheiten und Kopfläusen zu tun. Wichtig ist, dass Sie uns über ansteckende Krankheiten wie Masern, Windpocken, Scharlach usw. sowie über Kopflausbefall unterrichten, da diese Vorfälle beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind. Betroffene Kinder dürfen erst dann wieder die Schule besuchen, wenn sie gesund bzw. lausfrei sind.
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Hausaufgaben


Hausaufgaben müssen in einem für die Kinder erkennbaren Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Bezogen auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad müssen sie so gestellt sein, dass sie von den Kindern in angemessener Zeit und ohne fremde Hilfe bearbeitet werden können. Das heißt nicht, dass Sie als Eltern die Hausaufgaben Ihrer Kinder nicht betreuen, kontrollieren und notfalls korrigieren dürfen. Kleine Hilfestellungen sind nicht schädlich. Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass Sie zum Hilfslehrer der Nation mutieren und Ihr Kind trotz Anstrengung und Konzentration andauernd mit den Hausaufgaben überfordert ist, dann suchen Sie bitte das Gespräch mit der Lehrerin.
Hausaufgaben sollten in den Klassen 1 und 2 eine halbe Stunde und in den Klassen 3 und 4 eine Stunde nicht überschreiten. Wir gehen dabei von einer ablenkungsfreien und konzentrierten Arbeitsweise aus. Die Zeiten können allerdings gestückelt sein. Braucht Ihr Kind erkennbar mehr Zeit, dann seien Sie bitte verantwortungsvoll, brechen die Hausaufgaben ab und machen einen Vermerk für die Lehrerin.
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Hospitation im Unterricht


Grundschule ist nicht mehr so, wie Sie sie als Kind erlebt haben. Vieles hat sich verändert. Wenn Sie sich den Unterricht in der Klasse Ihres Kindes einmal anschauen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit zur Hospitation. Bitte vereinbaren Sie dazu mit der Kollegin einen Termin. Die Hospitation sollte nicht länger als eine Stunde dauern, da doch eine gewisse Ablenkung der Kinder und besonders Ihres Kindes stattfindet.
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Informationsabende für Eltern


Für die Eltern der künftigen Schulanfänger wird am letzten Montag vor Beginn der Sommerferien ein Informationsabend durchgeführt. Durch den Schulleiter werden wichtige Aspekte, die sich aus dem Themenfeld Einschulung und Anfangsunterricht ergeben, angesprochen. Die künftigen Klassenlehrerinnen sind an diesem Abend anwesend und stehen für die Leitung von kleinen Gesprächsrunden zur Verfügung.
Im Herbst wird ein Informationsabend über die weiterführenden Schulen für die Eltern der Viertklässler durchgeführt. An diesem Abend werden die Eltern durch den Schulleiter über die verschiedenen Schultypen, deren Inhalte und Schwerpunkte informiert.
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Kakaobestellung


In der Schule können in Abständen Getränke wie Kakao, Vanillemix, Erdbeermix oder Milch bestellt werden. Die Getränke werden in Viertelliterflaschen geliefert. Die Milch kostet pro Tag 0,26 Euro. Alle anderen Getränke kosten 0,30 Euro. Die Höhe der Kosten und der Einsammeltag werden Ihnen vorher mitgeteilt. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie Ihrem Kind das Geld passend und pünktlich mitgeben.
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Karneval


Am Donnerstag oder Freitag vor Rosenmontag wird in unserer Schule Karneval gefeiert, entweder in den einzelnen Klassen oder klassenübergreifend. Die Kinder und Lehrer und Lehrerinnen kommen an diesem Tag kostümiert zur Schule. Verboten sind: Munition in Pistolen, scharfe Waffen (Schwerter etc.) und Konfetti.
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Klassenfahrten


Klassenfahrten sind mittlerweile in Grundschulen fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Auch an unserer Schule werden regelmäßig mehrtägige Klassenfahrten durchgeführt. In Anlehnung an unseren Leitsatz, die Kinder in ihrer Lebenstüchtigkeit zu fördern, sehen wir in den Klassenfahrten eine große Chance für die Kinder, sich für eine begrenzte Zeit vom Elternhaus zu lösen und mit bekannten Bezugspersonen einige Tage zu verbringen.
Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppe wächst und hat in der Regel positive Auswirkungen auf die schulische Arbeit. Viele Kinder erfahren eine Steigerung ihrer Handlungskompetenz, wenn sie – manchmal zum ersten Mal in ihrem Leben – diverse praktische Aufgaben und Arbeiten übernehmen müssen.
Klassenfahrten können von Eltern nicht eingefordert werden. Nicht jeder Kollegin sind, beispielsweise aufgrund ihrer Teilzeitarbeit oder ihrer persönlichen Situation, mehrere Klassenfahrten zuzumuten. In der Regel geht aber jede Klasse mindestens einmal in ihrer Grundschulzeit auf große Fahrt. Über die Klassenfahrten muss in der Klassenpflegschaft beraten und entschieden werden. Die Schulkonferenz muss zudem zustimmen, was sie in der Regel immer tut.
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Kopfnoten


Das Schulgesetz für das Land NRW sieht ab dem Schuljahr 2007/2008 sogenannte Kopfnoten vor. Für die Grundschule gilt folgende Regelung: In Klasse 1 gibt es keine Kopfnoten. In Klasse 2 und 3 gibt es je eine Gesamtnote für das Arbeitsverhalten und eine Gesamtnote für das Sozialverhalten. In Klasse 4 gibt es eine größere Aufgliederung. Hier gibt es im Bereich des Arbeitsverhaltens insgesamt drei Noten. Eine Note für die Leistungsbereitschaft, eine Note für Zuverlässigkeit/Sorgfalt und eine für Selbstständigkeit. Im Bereich des Sozialverhaltens gibt es ebenfalls drei Noten. Hier werden Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit jeweils einzeln bewertet. Als Kopfnoten für alle Jahrgangsstufen sind vorgesehen: "Sehr gut", "Gut", "Befriedigend" und "Unbefriedigend".
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Krankmeldung


Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkranken sollte, so benachrichtigen wir Sie telefonisch und bitten Sie, Ihr Kind nach Hause zu holen oder von Verwandten/Bekannten abholen zu lassen. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es krank ist. Durch die Belastung verschlechtert sich der Gesundheitszustand erfahrungsgemäß.
Kann Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, so sollten Sie uns umgehend (schriftlich oder mündlich, z.B. über Mitschüler) benachrichtigen. Fehlt Ihr Kind länger als zwei Tage, muss am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Gleichfalls bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen darf. Die Vorlage eines ärztlichen Attests wird notwendig, falls Ihr Kind längere Zeit vom Sportunterricht freigestellt werden muss.
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Mitwirkung in der Schule


Eltern haben vielfältige Möglichkeiten zur Mitwirkung in der Schule. In der Grundschule sind die Mitwirkungsgremien:

  • die Klassenpflegschaft (alle Eltern einer Klasse)
  • die Schulpflegschaft (alle Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassenpflegschaften)
  • die Schulkonferenz (paritätisch besetzt mit Eltern und Lehrern)
Nähere Informationen können hier eingeholt werden:
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Schulfest


Ein Schulfest ist immer etwas Besonderes. Es wird zur Zeit alle vier Jahre durchgeführt, ist dann sehr groß ausgerichtet und orientiert sich an einem Motto, das aber möglichst offen gehalten wird, so dass alle Gruppierungen und Klassen passende Aktivitäten einbringen können. Das Schulfest soll alle Mitglieder der Schulgemeinde und Interessierte aus der Gemeinde zusammenführen. Im Mittelpunkt stehen Aktivitäten und Aktionen der Kinder. Das Schulfest soll die Kosten einspielen, ist aber nicht auf Gewinn au
Ebenso wird alle 4 Jahre (in der Turnusmitte) eine Projektwoche zu einem großen Rahmenthema durchgeführt. Das nächste Schulfest findet im Schuljahr 2011/2012 statt.
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Schulgottesdienste


Die Fachschaft Religion bereitet in Zusammenarbeit mit den Kirchen 3 obligatorische ökumenische Schulgottesdienste vor:

  1. zur Einschulung der Schulneulinge (in der katholischen Kirche)
  2. zu Weihnachten (ebenfalls in der katholischen Kirche)
  3. zum Schulabschluss vor den Sommerferien (in der evangelischen Kirche)
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Schwimmunterricht


Der im Lehrplan vorgesehene Schwimmunterricht wird im 2. Schuljahr im Hallenbad der Gemeinde Lienen durchgeführt. Das Schuljahr wird dazu gedrittelt, so dass jede Klasse ca. 10 Schwimmtermine hat. Für den Eintritt muss jedes Kind 1,20 € pro Schwimmtermin beisteuern, die restlichen Kosten trägt die Gemeinde Ladbergen.
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Stundentafel


Stundenzahl:
1. Jahrgang : 21—22 Stunden
2. Jahrgang : 20—21 Stunden
3. Jahrgang : 25—26 Stunden
4. Jahrgang : 26—27 Stunden
Stundenraster:
1. Stunde : 07.45—08.30 Uhr
2. Stunde : 08.30—09.15 Uhr
3. Stunde : 09.45—10.30 Uhr
4. Stunde : 10.30—11.15 Uhr
5. Stunde : 11.25—12.10 Uhr
6. Stunde : 12.10—12.55 Uhr
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T-Shirts


Auf Anregungen aus der Elternschaft hat die Schulkonferenz beschlossen, ein T-Shirt mit der Aufschrift Grundschule Ladbergen und dem Wappen der Gemeinde anzuschaffen. Der Förderverein hat eine entsprechende Anzahl an T-Shirts beschafft und auf Lager gelegt. Sie können in der Schule gekauft werden.
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Unfallmeldung


Auf dem Schulweg und in der Schule, bei Schulwanderungen, Klassenfahrten und bei sonstigen ausdrücklichen Schulveranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert. Die Unfallkasse NRW trägt die Kosten, die durch einen Unfall verursacht werden. Bei einer Verletzung auf dem Schulweg oder in der Schule müssen Sie innerhalb von drei Tagen den Unfall schriftlich melden. Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Ihre Krankenkasse,
  2. den Namen des Arztes, den Sie mit Ihrem Kind zuerst aufgesucht haben,
  3. den Namen des Arztes oder des Krankenhauses, an den/an das Ihr Kind zur weiteren Behandlung überwiesen wurde,
  4. die Art der Verletzung,
  5. Ort und Zeit des Unfalls und
  6. die Namen von Zeugen, soweit Sie Ihnen bekannt sind.
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Verkehrserziehung


Der Straßenverkehr von heute hat für die Entwicklung von Kindern tiefgreifende Folgen. Der Verlust des Lebensraumes Straße führt häufig zu motorischen und sozialen Schwächen bei Kindern. Wichtige und unmittelbare Erfahrungen können nicht mehr gemacht werden, weil die Kinder diese Umgebung nicht mehr selbständig entdecken können. Durch eine kontinuierliche Verkehrserziehung wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewussten Handeln zu führen und auf eine mündige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten. Gerade aber im Bereich der Verkehrserziehung sehen wir auch klar die Grenzen unserer Arbeit. Ohne eine aktive Verkehrserziehung seitens der Elternhäuser und ein damit verbundenes konsequentes Vorbild ist in der Verkehrserziehung eigentlich kaum etwas zu erreichen.
In den einzelnen Jahrgängen werden folgende Themenbereiche behandelt:
Klassen 1/2

  • Sicherer Schulweg
  • Schulwegplan
  • Grundübungen des Programms Kind und Verkehr
  • Beginn des Radfahrtrainings

Klassen 3/4

  • Besuch der Jugendverkehrsschule
  • Übungen im Schonraum
  • Parcours – Training
  • Übungen im öffentlichen Verkehrsraum: Schwerpunkt – Vorfahrt
  • Übungen im öffentlichen Verkehrsraum: Schwerpunkt – Linksabbiegen
  • Radfahrprüfung
Bei allen praktischen Übungen sind wir dabei auf die tatkräftige Mithilfe von Eltern angewiesen. Zu bestimmten Terminen (bei Übungen im öffentlichen Verkehrsraum) ist die Verkehrspolizei anwesend.
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Zeugnisse


Die Klasse 1 erhält im Sommer Zeugnisse ohne Noten. Die Klasse 2 erhält im Sommer erstmalig Zeugnisse mit Noten. Die Klasse 3 erhält zum Halbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Noten und Kommentaren. Im vierten Jahrgang erhalten die Schüler zum Halbjahr Zeugnisse mit Noten und einer begründeten Empfehlung zum Schulwechsel, zum Schuljahresende ein Zeugnis mit Noten. Zusätzlich erhalten die Schüler zum Halbjahreszeugnis einen Anmeldeschein in vierfacher Ausfertigung.
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