Nutzungsbedingungen
Mit dem Angebot "Kaufen von Privat" (in der Folge "Internetangebot") stellt die Gemeinde Ladbergen die Möglichkeit für Verkäufer bereit, auf den Internetseiten der Gemeinde Ladbergen auf ein Verkaufsangebot für ihre Immobilie oder ihr Grundstück hinzuweisen. Hierbei tritt die Gemeinde Ladbergen weder als Verkäufer, noch als Vermittler auf. Es wird lediglich ein von der Gemeinde Ladbergen betreutes Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag kann nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Stande kommen. Die Gemeinde Ladbergen wird sich nicht am Vertragsabschluss beteiligen.
Die Nutzung des Angebotes ist kostenlos.
Um das Angebot als Verkäufer einer Immobilie oder eines Grundstückes nutzen zu können, müssen Sie das auf der Seite bereit gestellte Webformular ausfüllen und an die Gemeinde Ladbergen übermitteln. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass alle Daten unverschlüsselt übertragen werden. Sollte Ihnen ein Bild nicht zur Verfügung stehen, wird statt des Bildes ein Lageplan des Grundstückes gezeigt. Zusätzlich übersenden Sie bitte der Gemeinde Ladbergen eine unterschriebene Ausfertigung der Einverständniserklärung, mit der Sie erklären, dass die Informationen im Internetangebot der Gemeinde Ladbergen erscheinen sollen und Sie berechtigt sind, die Immobilie oder das Grundstück zu verkaufen.
Wenn die Immobilie oder das Grundstück nicht mehr zum Verkauf steht, verpflichten Sie sich, die Gemeinde Ladbergen zu benachrichtigen, damit das Internetangebot nicht überaltert und frei von ungültigen Verkaufsangeboten bleibt.
Die eingegebenen Daten werden nicht weiterverwendet und lediglich zur Veröffentlichung auf den Internetseiten der Gemeinde Ladbergen verwendet. Wenn Sie eine E-Mailadresse zur Verfügung stellen, wird diese nicht öffentlich gezeigt. Es wird die Möglichkeit eröffnet eine E-Mail an Sie zu übermitteln ohne dass der Absender die Adresse erfährt.
Ein Rechtsanspruch auf Einstellung des Verkaufsangebotes besteht nicht. Die Gemeinde Ladbergen stellt das Internetangebot für jeden Verkäufer zur Verfügung, der eine Immobilie oder ein Grundstück zum Verkauf anbieten will, die/das in der Gemarkung Ladbergen liegt. Miet- oder Pachtangebote werden nicht eingestellt.
Mit der Übermittlung der Daten an die Gemeinde Ladbergen versichern Sie, dass diese Daten (einschließlich des/der Bilder) frei von Rechten Dritter sind. Als Verkäufer halten Sie die Gemeinde Ladbergen frei von Ansprüchen, die durch die Verletzung von Rechten Dritter durch ihr Verkaufsangebot entstehen.
Die Gemeinde Ladbergen ist nicht für die Richtigkeit und die Verlässlichkeit der Verkaufsangebote verantwortlich und übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Auch haftet die Gemeinde Ladbergen nicht für Verluste und Schäden (egal welcher Art), die den Nutzern, sowohl Verkäufer als auch Käufer, durch die Nutzung des Internetangebotes oder durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der Informationen entstehen.
Die Gemeinde Ladbergen übernimmt keine Haftung für die Zugangsmöglichkeit zum Internetangebot, weder für die Zugriffsmöglichkeit an sich, noch für die Qualität der Darstellung, da diese systembedingt und im Einzelfall unterschiedlich sein können. Eine Haftung ist ebenfalls für den Verlust der eingestellten Daten ausgeschlossen. Soll im Falle eines Datenverlustes eine Wiederherstellung erfolgen, muss der Verkäufer die Daten in eigener Verantwortung sichern.
Die Nutzer des Internetangebotes sind berechtigt, diese ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Die Nutzer sind nicht berechtigt, Teile des Internetangebotes zu verwerten, zu vervielfältigen, anderen zugänglich zu machen, elektronisch zu verbreiten oder zu verändern. Lediglich Betreiber von Internetsuchmaschinen ist des erlaubt, die Seiten zwecks Indizierung und Katalogisierung zu speichern.
Werden einem Teilnehmer des Online-Dienstes auf Grund eines von ihm eingestellten Verkaufsangebotes Informationen zugeleitet oder Nachfragen in diesem Zusammenhang gestellt, so ist jede Weitergabe dieser Informationen an Dritte oder die Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken streng untersagt. In Missbrauchsfall wird das Verkaufsangebot sofort gelöscht.
Nach einem halben Jahr kann die Gemeinde Ladbergen das Verkaufsangebot löschen, es sei denn, der Nutzer bittet um eine Verlängerung.
Wird im Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss eine Courtage verlangt, muss dies im Angebot ausdrücklich genannt werden. Des weiteren gibt es Pflichtfelder, ohne deren Ausfüllung eine Übermittlung der Daten an die Gemeinde Ladbergen nicht möglich ist.
Stand März 2012






