Anregungs- und Beschwerderecht

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder der Anregungen oder Beschwerden zu den Angelegenheiten der Gemeinde vorzubringen hat, kann diese nach § 24 Gemeindeordnung (GO) schriftlich dem Rat der Stadt/Gemeinde vortragen. Die Erledigung der Anregungen und Beschwerden kann der Rat auf einen Ausschuss übertragen. Das Nähere hierzu regelt die Hauptsatzung. In Ladbergen ist diese Aufgabe dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen worden.
    Der Antragsteller muss über die Stellungnahme des Rates (bzw. des Ausschusses) informiert werden.

    Anregungen und Beschwerden richten Sie bitte an:
    Gemeinderat der Gemeinde Ladbergen
    Jahnstraße 5
    49549 Ladbergen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende