Leistungen für Asylbewerber

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländische Flüchtlinge werden Gemeinden entsprechend einer Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zugewiesen. Die Aufnahme, Unterbringung, teilweise Betreuung sowie die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge bzw. Asylbewerber erfolgt durch die genannten Mitarbeiter des Amtes für soziale Angelegenheiten.

    Die Koordination von Integrationsangeboten und ehrenamtlich engagierten Bürgern erfolgt ebenfalls über das Amt für soziale Angelegenheiten, es fungiert als Schnittstelle zwischen lokalen Trägern auf Kreisebene.