Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses zur der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Haberkamp“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
Der Rat der Gemeinde Ladbergen hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Haberkamp“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Ladbergen am Rathaus, Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen und durch Veröffentlichung im Internet unter www.ladbergen.de bekannt gemacht.
Den Bekanntmachungstext finden Sie in folgender Datei.
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