Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen - Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Ladbergen hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Sat-zungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) der 5. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 5 „Sandtoschlag“ beschlossen.
Den Bekanntmachungstext finden Sie in folgender Datei.
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