Bekanntmachung über die Durchführung von Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat den Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - (GD NRW) mit der geowissenschaftlichen Begleitung des Messprogrammes zur Festlegung von Radon-vorsorgegebieten in NRW gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) beauftragt.
Den Bekanntmachungstext finden Sie in folgender Datei.
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