Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Teilung / Vermessung der Grenzen des Grundstücks Gemarkung Ladbergen, Flur 76, Flurstück 26. Weil die Eigentümer eines angrenzenden Flurstücks als Beteiligte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, werden das Ergebnis der Grenzermittlung sowie die Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben.
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Die Änderungen zur Satzung des Zweckverbandes Euregio wurden im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster veröffentlicht. Der Hinweis wird durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Ladbergen am Rathaus, Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen und durch Veröffentlichung im Internet unter www.ladbergen.de bekannt gemacht.
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Der Rat der Gemeinde Ladbergen hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage“, 23. Änderung einschließlich der Begründung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Beschluss wird durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Ladbergen am Rathaus, Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen und durch Veröffentlichung im Internet unter www.ladbergen.de bekannt gemacht.
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