Fischereischein
Auf diesen Seiten finden Sie einen Wegweiser durch das Rathaus der Gemeinde Ladbergen.
Im virtuellen Rathaus finden Sie neben Dienstleistungen auch Hinweise zur Organisation, Ansprechpartnern und Formularen der Gemeinde Ladbergen.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Anke Hilgemann | 05485 / 81- 43 | ![]() |
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Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.
Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
Personalausweis/Reisepass
1 biometrietaugliches Lichtbild (nur bei neuem Fischereischein)
5 Jahresfischereischein 48,00 €
Jahresfischereischein = 16,00 €
Jugendfischereischein = 8,00 €
Formulare | |
Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins |
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