Fundsachen
Auf diesen Seiten finden Sie einen Wegweiser durch das Rathaus der Gemeinde Ladbergen.
Im virtuellen Rathaus finden Sie neben Dienstleistungen auch Hinweise zur Organisation, Ansprechpartnern und Formularen der Gemeinde Ladbergen.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Anke Hilgemann | 05485 / 81- 43 | ![]() |
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Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen:
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 5,00 EURO ist, bedarf es keiner Fundanzeige.
Die Fundsache muss 6 Monate aufbewahrt werden, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.
Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 EUR = 5%, über 500 EUR = 5% + 3% vom Mehrwert.)