Genehmigung von Grundstücksteilungen
Auf diesen Seiten finden Sie einen Wegweiser durch das Rathaus der Gemeinde Ladbergen.
Im virtuellen Rathaus finden Sie neben Dienstleistungen auch Hinweise zur Organisation, Ansprechpartnern und Formularen der Gemeinde Ladbergen.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Tim Lutterbei | 05485 / 81- 52 | ![]() |
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Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 8 Abs. 1 BauO NW der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Kreis Steinfurt). Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.In den Geltungsbereichen der in der untenstehenden Satzung aufgeführten rechtsverbindlichen Bebauungspläne bedarf die Grundstücksteilung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeinde Ladbergen.
Formulare | |
Antrag auf Grundstücksteilung / Negativ |
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