Arbeitslosengeld II
Auf diesen Seiten finden Sie einen Wegweiser durch das Rathaus der Gemeinde Ladbergen.
Im virtuellen Rathaus finden Sie neben Dienstleistungen auch Hinweise zur Organisation, Ansprechpartnern und Formularen der Gemeinde Ladbergen.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sigrid Bücker-Dowidat | 05485 / 81- 46 | ![]() |
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Frau Bianca Schmitz | 05485 / 81- 48 | ![]() |
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Frau Annika Haarmeier | 05485 / 81- 47 | ![]() |
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Das Arbeitslosengeld II (kurz „ALG II“, umgangssprachlich „Hartz IV“) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II.
Es wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt. Es fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) zusammen. Für den Bezug ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden.
Der zentrale Gedanke des ALG II ist sowohl das "Fördern" wie auch das "Fordern".
Ob Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, ist von vielen Faktoren abhängig, die sehr individuell sein können. Immer aber ist der Anspruch einkommens- und vermögensabhängig. Um Sie zu fördern werden einerseits monatlich die Geldleistungen an Sie ausgezahlt, um so ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten Ihre berufliche (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Im Gegenzug wird von Ihnen gefordert, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende leisten, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern und/oder zu beenden. Dieses erfolgt meistens durch die Aufnahme einer Tätigkeit.
Falls Sie eine Beratung wünschen, stehen die o.g. Ansprechpersonen zu den angegebenen Sprechzeiten zur Verfügung. In einem persönlichen Erstgespräch werden die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Hierfür werden Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen benötigt. Antragsunterlagen für Dritte ohne vorherige individuelle Beratung werden nicht ausgegeben.
Die Öffnungszeiten des Jobcenters des Kreises Steinfurt in Ladbergen weichen von den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Ladbergen ab.
Das Jobcenter ist geöffnet:
Mo. – Fr. : 8:00 - 12:00 Uhr
Do. : 14:00 - 17:30 Uhr
Ihre Ansprechpartner für die Arbeitsvermittlung:
Regionalleitung Bezirk Lengerich
Frau Roswitha Horstmeier
Tecklenburger Str. 2, 49525 Lengerich
Tel: 02551-69-5028
Servicezeit:
Mo. – Do. 8.00 - 16.30 Uhr
Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Arbeitsvermittlung für den allgemeinen Personenkreis und für Personen unter 25 Jahre im Rathaus der Gemeinde Ladbergen:
Stephanie Schmidt (02551 - 695287) Zimmer 1.10 - Termine nach Vereinbarung
Die Arbeitsvermittlung wird von den Vermittlern des jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen. Der persönliche Ansprechpartner vereinbart mit Ausgabe der Antragsunterlagen für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II mit Ihnen einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Folgetermine vereinbaren Sie direkt mit dem Arbeitsvermittler.
Nähere Informationen erhalten Sie auch hier: http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de