Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII, 4. Kapitel)
Auf diesen Seiten finden Sie einen Wegweiser durch das Rathaus der Gemeinde Ladbergen.
Im virtuellen Rathaus finden Sie neben Dienstleistungen auch Hinweise zur Organisation, Ansprechpartnern und Formularen der Gemeinde Ladbergen.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sigrid Bücker-Dowidat | 05485 / 81- 46 | ![]() |
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Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Träger der Grundsicherung ist der Kreis Steinfurt, der auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen bereithält.
Für die Einwohner von Ladbergen ist das Amt für soziale Angelegenheiten zuständig. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.