Hilfe zur Pflege (SGB XII, 7. Kapitel)
Auf diesen Seiten finden Sie einen Wegweiser durch das Rathaus der Gemeinde Ladbergen.
Im virtuellen Rathaus finden Sie neben Dienstleistungen auch Hinweise zur Organisation, Ansprechpartnern und Formularen der Gemeinde Ladbergen.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sigrid Bücker-Dowidat | 05485 / 81- 46 | ![]() |
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Die Hilfe zur Pflege erhält aufgrund der demographischen Entwicklung eine immer größer werdende Dimension.
Hilfe zur Pflege
Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann Leistungen der „Pflegeversicherung“ nach dem 7. Kapitel des SGB XII in Anspruch nehmen. Die „Hilfe zur Pflege“ tritt ein, wenn der Pflegebedarf nicht aus der Pflegeversicherung nach dem 11. Buch Soziale Pflegeversicherung (Pflegekasse) abgesichert ist und nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen oder aus vertraglichem Anspruch gedeckt werden kann. Sofern die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, besteht kein Anspruch auf Hilfeleistungen.
Anträge werden durch die Ansprechpartner zur Verfügung gestellt, aufgenommen und zuständigkeitshalber an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.
Träger der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Steinfurt, der auf seinen Internetseiten entsprechende Informationen vorhält.
www.kreis-steinfurt.de
Alten- und Pflegeberatung im Kreis Steinfurt
Die seit dem 01.11.2009 bestehenden Pflegestützpunkte sind ein gemeinsames Beratungsangebot des Kreises Steinfurt und der Pflegekassen im Kreis Steinfurt. Mitarbeiter(innen) des Kreises Steinfurt beraten und unterstützen bei allen Fragen und Problemen
- zur Versorgung im Alter
- bei Pflegebedürftigkeit
- bei Einschränkungen und Behinderungen
Sie erhalten Informationen über
- Pflege durch ambulante Dienste, Tagespflege und stationäre Hilfen
- über Hilfen im häuslichen Bereich (z.B. haushaltsnahe Dienste, Wohnberatung)
- Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Sozialhilfe
Die persönliche Beratung erfolgt
- bei Ihnen zu Hause
in unseren Dienststellen
oder telefonisch
Wir beraten
- betroffene Menschen,
deren Angehörige
andere beteiligte Personen
Bereich Ladbergen
Frau Doris Richter, Dipl. Sozialarbeiterin
Büro: Gesundheitsamt Tecklenburg, Landrat-Schulz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Tel. 02551/693575
Pflegestützpunkt Ibbenbüren im Hause der Knappschaft: 05451/443711