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- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen
- Bekanntmachung über die 8. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Ladbergen vom 14.12.2017
- Bekanntmachung über die 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ladbergen vom 13.12.2007
- Bekanntmachung über die 1. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Ladbergen vom 14.12.2017
- Bekanntmachung über die 13. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Ladbergen vom 19.12.2008
- Bekanntmachung über die 18. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs- anlagen in der Gemeinde Ladbergen vom 18.12.1992
- Bekanntmachung über den Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ladbergen für das Haushaltsjahr 2026
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Übermittagsbetreuung
Übermittagbetreuung

Am 01.08.2021 hat die Evangelische Jugendhilfe Münsterland die Trägerschaft der Übermittagsbetreuung (nachfolgend ÜMI genannt) an der Grundschule Ladbergen übernommen.
Zielgruppe
Die ÜMI gewährleistet Schülerinnen und Schülern der Klassen 1-4 der Grundschule Ladbergen eine zuverlässige Betreuung:
An Schultagen ist die ÜMI von 11:20 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
Die Teilnahme ist flexibel.
Rahmenbedingungen und Leistungen
Die Betreuung der Schüler erfolgt aktuell im Jugendzentrum und in der Bücherei der Grundschule. Auch das Außengelände der Grundschule steht täglich zur Verfügung.
Die Kinder werden nach Schulschluss betreut und können in den Räumen oder auf dem Außengelände spielen, bis sie abgeholt werden oder alleine nach Hause gehen dürfen.
Abholzeiten der ÜMI
12.20 Uhr ( nach der 5.Schulstunde)
13.10 Uhr (nach der 6.Schulstunde)
13.30 Uhr
14.00 Uhr
Zusatzangebot Ferienbetreuung
In den ersten beiden Ferienwochen der Sommerferien können die ÜMi-Kinder eine zusätzliche Ferienbetreuung buchen (07.30 – 13.30 Uhr, ohne Mittagessen, es wird ein Zusatzbeitrag pro Woche berechnet). Eine Abfrage und Anmeldung erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres durch die Evangelische Jugendhilfe.
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2026-2027
Alle bis zum Stichtag 28.November 2025 angemeldeten Kinder erhalten einen garantierten Betreuungsplatz:
- Sie melden Ihren Schulneuling im Rahmen der Schulanmeldung im Herbst für die ÜMI an. (Anmeldeschluss 28.11.2025)
- Ihr Kind besucht bereits die Grundschule in den Klassen 1 bis 3. Zwischen dem 10.11. und 28.11. verlängern Sie den bestehenden Betreuungsvertrag oder melden Ihr Kind in diesem Zeitraum neu an. Auch ein Wechsel in die OGS ist zum neuen Schuljahr möglich. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Abfrage.
Anfragen außerhalb dieser Zeiten können nur über freiwerdende Plätze gesteuert werden.
Die Abrechnung erfolgt für die ÜMI direkt über die Evangelische Jugendhilfe. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein monatlicher Grundbetrag von 84,00 € pro Kind erhoben, weitere Geschwisterkinder zahlen 67,00 €.
