Grundschüler melden sich

Übermittagsbetreuung

Übermittagbetreuung

Am 01.08.2021 hat die Evangelische Jugendhilfe Münsterland die Trägerschaft der Übermittagsbetreuung (nachfolgend ÜMI genannt) an der Grundschule Ladbergen übernommen.

 

Zielgruppe
Die ÜMI gewährleistet Schülerinnen und Schülern der Klassen 1-4 der Grundschule Ladbergen eine zuverlässige Betreuung:


An Schultagen ist die ÜMI von 11:20 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.

Die Teilnahme ist flexibel.

 

Rahmenbedingungen und Leistungen
Die Betreuung der Schüler erfolgt aktuell im Jugendzentrum und in der Bücherei der Grundschule. Auch das Außengelände der Grundschule steht täglich zur Verfügung.


Die Kinder werden nach Schulschluss betreut und können in den Räumen oder auf dem Außengelände spielen, bis sie abgeholt werden oder alleine nach Hause gehen dürfen.

 

Abholzeiten der ÜMI
12.20 Uhr ( nach der 5.Schulstunde)
13.10 Uhr (nach der 6.Schulstunde)
13.30 Uhr
14.00 Uhr

 

Zusatzangebot Ferienbetreuung
In den ersten beiden Ferienwochen der Sommerferien können die ÜMi-Kinder eine zusätzliche Ferienbetreuung buchen (07.30 – 13.30 Uhr, ohne Mittagessen, es wird ein Zusatzbeitrag pro Woche berechnet). Eine Abfrage und Anmeldung erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres durch die Evangelische Jugendhilfe.

 

Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2026-2027

Alle bis zum Stichtag 28.November 2025 angemeldeten Kinder erhalten einen garantierten Betreuungsplatz:

  1. Sie melden Ihren Schulneuling im Rahmen der Schulanmeldung im Herbst für die ÜMI an. (Anmeldeschluss 28.11.2025)
  2. Ihr Kind besucht  bereits die Grundschule in den Klassen 1 bis 3. Zwischen dem 10.11. und  28.11. verlängern Sie den bestehenden Betreuungsvertrag oder melden Ihr Kind in diesem Zeitraum neu an. Auch ein Wechsel in die OGS ist zum neuen Schuljahr möglich. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Abfrage.

Anfragen außerhalb dieser Zeiten können nur über freiwerdende Plätze gesteuert werden.

Die Abrechnung erfolgt für die ÜMI direkt über die Evangelische Jugendhilfe. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein monatlicher Grundbetrag von 84,00 € pro Kind erhoben, weitere Geschwisterkinder zahlen 67,00 €.