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- 2026
- Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung Ladbergen
- Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulneulinge zum 01. August 2027
- Bekanntamchung über die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Bekanntmachung Melderegisterauskünften in besonderen Fällen nach § 50 Bundesmeldegesetz
- Bekanntmachung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen
- Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“, 7. Änderung der Gemeinde Ladbergen hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB
- Satzung über die Benutzung und Gebühren der Gemeindebücherei Ladbergen vom 15.10.2026
- 4. Änderungssatzung vom 15.10.2026 zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Ladbergen vom 10.03.2011
- 2026
- Archiv der Bekanntmachungen
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Gewerbe An,- Um- & Abmeldung
Gewerbe An-, Ab- & Ummeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass, bei Auswärtigen eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw www.go.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung www.service.wirtschaft.nrw
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der
Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer.