Hornissen & Wespen

Hornissen und Wespen & Co.

Sie haben ein Nest entdeckt und wissen nicht, wer dort wohnt?

Vielleicht machen Sie sich Sorgen, nicht mehr in Ruhe draußen sitzen zu können oder gestochen zu werden?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihren „Mitbewohnern“, z. B. wie Sie sie erkennen oder wie sich ein Zusammenleben entspannt gestalten lässt. Denn die oft ungeliebten Insekten sind harmloser als ihr Ruf!

Es gibt eine Liste von sachkundigen Personen, die sich mit der Bestimmung, Beratung, Entfernung und Umsiedlung von Wespen, Hornissen & Co auskennen. Diese Liste finden Sie hier: 


Hornissen

Die Hornisse (Vespa crabro) ist mit Abstand unsere größte heimische Wespenart.

Das Nest ist nur von April bis maximal November bewohnt. Am Ende der Saison stirbt das gesamte Volk ab. Nur die Jungköniginnen überwintern abseits des alten Nestes in morschem Holz oder im Erdreich. Das alte Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt.

Weitere Informationen zu Hornissen gibt es hier:

http://www.hornissenschutz.de/ 

Was kann ich tun, wenn ich ein Hornissennest habe?

Hornissen stehen unter besonderem Artenschutz (§) und ihre Nester dürfen daher nicht zerstört oder die Tiere verfolgt oder getötet werden. Hornissen sind sehr friedfertige Tiere, die nur in für sie bedrohlichen Situationen angreifen. Da sie Süßigkeiten wie Kuchen und Säfte nicht fressen, stören sie den Menschen kaum. Ein friedliches Zusammenleben zwischen Menschen und Hornissen ist daher im Regelfall problemlos möglich, wenn einige Verhaltensregeln beachtet werden:

Halten Sie einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Nest ein und laufen Sie nicht durch die direkte Einflugschneise. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Da Licht Hornissen anzieht, sollte man in der Nähe des Nests abends und nachts Fenster und Türen bei Licht geschlossen halten. Um zu verhindern, dass Tiere ins Haus gelangen, können Fenster auch mit handelsüblichen Fliegengittern versehen werden. Sollte sich doch mal ein Tier ins Haus verirren, können Sie innen die Lichter löschen und die Fenster öffnen. Sollten Ausscheidungen der Tiere aus dem Nest tropfen, kann eine Kiste mit Katzenstreu unter dem Nest Abhilfe schaffen.

Aus wichtigen Gründen können Sie einen Antrag auf Befreiung zur Umsiedlung oder Entfernung eines Nests bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Diese werden nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt, da im Regelfall bei Beachtung der oben genannten Verhaltensregeln ein friedliches Zusammenleben der Tiere mit dem Menschen gelingt. In den Wintermonaten, nach Absterben des Staates, kann das Nest übrigens problemlos und ohne Befreiung entfernt werden.

Des Weiteren steht Ihnen die Hornissenhotline des Kreises Steinfurt bei weiteren Fragen zur Verfügung: 

Hornissenhotline: 

Tel.: 02551 69-1404

Mail: hornissen@kreis-steinfurt.de

Gemeine und Deutsche Wespe

Gemeine (Vespula vulgaris) und Deutsche Wespe (V. germanica) sind unsere häufigsten Wespenarten. Jeder kennt sie als ungebetene Gäste am Kuchenbuffet oder beim letzten Grillabend.

Sie nisten bevorzugt an dunklen und verborgen liegenden Orten wie z. B. Mäusebauten in der Erde, unter Dächern oder auch in Zwischenräumen an und in Gebäuden, wie z. B. Rollladenkästen. Die Königin beginnt etwa Mitte April mit dem Nestbau, ab Mitte Mai kann man die ersten Arbeiterinnen sehen.

Was kann ich tun, wenn ich ein Wespennest der Deutschen oder Gemeinen Wespe habe?

Wenn die Wespen nicht mit süßen Speisen gelockt werden und sich das Nest nicht an einem problematischen Ort befindet, lässt sich mit einem Nest dieser beiden Arten oft gut leben.

Um zu verhindern, dass Tiere ins Haus gelangen, können Fenster mit handelsüblichen Fliegengittern versehen werden. Halten Sie einen Abstand von 3 Metern zum Nest ein und laufen Sie nicht durch die Flugbahn. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Erschüttern Sie das Nest nicht. Decken Sie Speisen und Getränke im Freien ab.

Sollte es dennoch zu erheblichen Konflikten kommen, dürfen Sie mit einem „vernünftigen Grund“ das Nest von einer Fachperson umsiedeln oder entfernen lassen. Hierbei muss die fachgerechte Umsiedlung der Tiere im Vordergrund stehen. Es sollte genau geprüft werden, ob das Nest wirklich entfernt werden muss oder ob man sich bis zum Herbst, bis das Nest verlassen wird und die Tiere absterben, nicht einfach mit der Situation arrangieren kann. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen.

Eine Liste des Fachpersonals finden Sie im ersten Abschnitt auf dieser Seite. 

Wespen mit freihängenden Nestern und Körpergröße unter 1,5 -2 cm

Feldwespen erkennt man einfach an dem kleinen Nest, das keine Hülle hat und damit die nur wenigen Waben direkt sichtbar sind. Die Nester befinden sich oft an hellen Standorten im Siedlungsbereich. Die häufigste Art ist bei uns die Haus-Feldwespe, die besonders durch ihren stark tropfenförmigen Hinterleib und ihre im Flug lang herunterhängenden Hinterbeine auffällt.

Bei den anderen Arten haben die freihängenden Nester eine Hülle und die einzelnen Waben sind nicht zu sehen. Das Einflugloch befindet sich am unteren Ende. Die Nester ähneln hängenden Bällen und werden selten größer als ein Fußball. 

Was kann ich tun, wenn ich ein freihängendes Wespennest habe?

Die Antwort ist hier sehr einfach: es ist keine Aktion erforderlich. Wespenarten mit Nestern, die nicht in Hohlräumen, sondern frei an Gehölzen oder Gebäuden hängen, sind friedliebend und werden nicht lästig. An Kuchen oder anderen Süßspeisen haben die Tiere kein Interesse. Solange man sich ruhig verhält, die Tiere weder anpustet noch nach ihnen schlägt sowie das Nest nicht erschüttert und die Flugbahn nicht zustellt, kann man sich im Regelfall auch in der Nähe des Nests aufhalten.

Wie bei allen Wespenarten stirbt das Volk am Ende der Saison, oft schon im Spätsommer, ab. Die Nester werden nicht wieder besiedelt und können daher nach dem Auszug der Wespen entfernt werden.

Weitere Informationen zu dem Thema Hummeln, Wespen, Bienen und Hornissen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter : 

Hornissen und Co. | Kreis Steinfurt


Quelle: Kreis Steinfurt