Bekanntmachung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB


Der Bekanntmachungstext wird an dieser Stelle im Internet, sowie im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Ladbergen am Rathaus in der Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen bekannt gemacht.

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