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- Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW
- Ankündigung von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung-1
- Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Ladbergen Erdkabelverbindung Korridor B
- Bekanntmachung der Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen gem. § 6 BauGB
- Bekanntmachung der Genehmigung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen gem. § 6 BauGB
- Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss 18.09.2025
- Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.120 „Espenhof“, der Gemeinde Ladbergen hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung zu Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelräumarbeiten für die Trassenplanung September bis November 2024-2
- Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulneulinge zum 01. August 2026
- Bekanntmachung über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Bekanntmachung über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses-1
- 2025
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Gewerbe An-, Um- & Abmeldungen
Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Bei der Gewerbeanzeige ist der Personalausweis oder der Reisepass, bei Auswärtigen eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes mitzubringen. Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller) oder ein Handwerk betreiben wollen oder Ausländer sind, haben die Erlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen oder nachzuweisen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Der Beginn des erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, des Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei Ausländern ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ist unzulässig.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw www.go.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung www.service.wirtschaft.nrw
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der
Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer.