Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen nach § 50 Bundesmeldegesetz.


Der Bekanntmachungstext wird an dieser Stelle im Internet, sowie im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Ladbergen am Rathaus in der Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen bekannt gemacht.

Den Bekanntmachungstext finden Sie in folgender Datei.

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