Umgang mit Wespen und Hornissen


Der Sommer ist da und die kleinen Bienen, Hummeln, Wespen & Hornissen treiben wieder ihr "Unwesen". 

Bei der Gemeinde kommen zu diesem Thema immer wieder Anfragen an bezüglich Nester von Wespen & Hornissen. 

Wie muss bei einem Hornissennest vorgegangen werden? 

Hornissen stehen unter besonderem Artenschutz (§) und ihre Nester dürfen daher nicht zerstört oder die Tiere verfolgt oder getötet werden. Hornissen sind sehr friedfertige Tiere, die nur in für sie bedrohlichen Situationen angreifen. Da sie Süßigkeiten wie Kuchen und Säfte nicht fressen, stören sie den Menschen kaum. Ein friedliches Zusammenleben zwischen Menschen und Hornissen ist daher im Regelfall problemlos möglich, wenn einige Verhaltensregeln beachtet werden:

Halten Sie einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Nest ein und laufen Sie nicht durch die direkte Einflugschneise. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Da Licht Hornissen anzieht, sollte man in der Nähe des Nests abends und nachts Fenster und Türen bei Licht geschlossen halten. Um zu verhindern, dass Tiere ins Haus gelangen, können Fenster auch mit handelsüblichen Fliegengittern versehen werden. Sollte sich doch mal ein Tier ins Haus verirren, können Sie innen die Lichter löschen und die Fenster öffnen. Sollten Ausscheidungen der Tiere aus dem Nest tropfen, kann eine Kiste mit Katzenstreu unter dem Nest Abhilfe schaffen.

Aus wichtigen Gründen können Sie eine Befreiung zur Umsiedlung oder Entfernung eines Nests bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Diese werden nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt, da im Regelfall bei Beachtung der oben genannten Verhaltensregeln ein friedliches Zusammenleben der Tiere mit dem Menschen gelingt. In den Wintermonaten, nach Absterben des Staates, kann das Nest übrigens problemlos und ohne Befreiung entfernt werden. 

Hornissenhotline: 

Tel.: 02551 69-1404

Mail: hornissen@kreis-steinfurt.de

Sachkundige Personen: Liste der Sachkundige Personen für die Beratung, Entfernung oder Umsiedlung von Wildbienen, Wespen, Hornissen und Asiatischer Hornisse

Was kann ich tun, wenn ich ein Wespennest der Deutschen oder Gemeinen Wespe habe?

Wenn die Wespen nicht mit süßen Speisen gelockt werden und sich das Nest nicht an einem problematischen Ort befindet, lässt sich mit einem Nest dieser beiden Arten oft gut leben.

Um zu verhindern, dass Tiere ins Haus gelangen, können Fenster mit handelsüblichen Fliegengittern versehen werden. Halten Sie einen Abstand von 3 Metern zum Nest ein und laufen Sie nicht durch die Flugbahn. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Erschüttern Sie das Nest nicht. Decken Sie Speisen und Getränke im Freien ab.

Sollte es dennoch zu erheblichen Konflikten kommen, dürfen Sie mit einem „vernünftigen Grund“ das Nest von einer Fachperson (siehe Liste oben "Sachkundige Personen") umsiedeln oder entfernen lassen. Hierbei muss die fachgerechte Umsiedlung der Tiere im Vordergrund stehen. Es sollte genau geprüft werden, ob das Nest wirklich entfernt werden muss oder ob man sich bis zum Herbst, bis das Nest verlassen wird und die Tiere absterben, nicht einfach mit der Situation arrangieren kann. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen. 

Was kann ich tun, wenn ich ein freihängendes Wespennest habe?

Die Antwort ist hier sehr einfach: es ist keine Aktion erforderlich. Wespenarten mit Nestern, die nicht in Hohlräumen, sondern frei an Gehölzen oder Gebäuden hängen, sind friedliebend und werden nicht lästig. An Kuchen oder anderen Süßspeisen haben die Tiere kein Interesse. Solange man sich ruhig verhält, die Tiere weder anpustet noch nach ihnen schlägt sowie das Nest nicht erschüttert und die Flugbahn nicht zustellt, kann man sich im Regelfall auch in der Nähe des Nests aufhalten.

Wie bei allen Wespenarten stirbt das Volk am Ende der Saison, oft schon im Spätsommer, ab. Die Nester werden nicht wieder besiedelt und können daher nach dem Auszug der Wespen entfernt werden.

(Quelle : Kreis Steinfurt)

Weitere Informationen zu dem Thema Hummeln, Wespen, Bienen und Hornissen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter : 

Hornissen und Co. | Kreis Steinfurt