Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für Gaststätten u.a. öffentliche Vergnügungsstätten verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Dies setzt entsprechende Anträge voraus, wenn nicht bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Festlegungen getroffen wurden.

  • Anträge / Formulare


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