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- 2024
- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
- Bekanntmachung über die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gausebreede“, 20.Änderung
- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
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Mahnwesen
Leistungsbeschreibung
Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.
Um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten, können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen.
Anträge / Formulare