Mitwirkung in Ausländer- und Asylangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Einladung von visumspflichtigen Personen: Möchten ausländische Angehörige in Deutschland lebende Ausländer besuchen, so ist vorab eine Besuchs-Einladung auszufüllen und an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt zu geben.

    Weiterleitung von Pässen an die Ausländerbehörde zwecks Neuausstellung bzw. Verlängerung oder Änderung: Ihr Dokument wird über das Bürgerbüro an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt weitergeleitet.Nach dortiger Bearbeitung wird das Dokument an das Bürgerbüro zurückgesandt. Von hier werden Sie schriftlich benachrichtigt, dass Sie Ihr Dokument abholen können.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende