- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Ratsinfosystem
- Bekanntmachungen
- Vergaben
- Öffentliche Bekanntmachungen
- 2024
- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
- 2024
- Archiv der Bekanntmachungen
- Abfallkalender
- Leben & Wohnen
- Gemeindeportrait
- Leben
- Umwelt & Klima
- Bauen & Kaufen
- Wirtschaft
- Familie & Bildung
- Familie
- Bildung
- Grundschule
- Elterninfo Corona
- Kontakt
- Terminkalender
- Das sind wir
- Auszeichnungen
- Schüler & Klassen
- Schulleben
- Übermittagsbetreuung
- Offener Ganztag
- Förderverein
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Qualitätsanalyse 2013
- Beratungsstelle Diakonisches Werk
- Deutscher Bildungsserver
- Schulministerium
- Schulamt
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- weiterführende Schulen
- Musikschule
- Volkshochschule
- Grundschule
- Sportstätten
- Kultur & Tourismus
Schädlingsbekämpfung
Leistungsbeschreibung
Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden und Hinweisen über Schädlingsbefall in privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken sowie Erlass von Ordnungsverfügungen zur Schädlingsbekämpfung nach dem Bundesseuchengesetz. Veranlassung der Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flußufern und im Kanalnetz.
Zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung ist der Eigentümer des privaten Grundstückes oder Gebäudes verantwortlich. Nur in den Fällen, in denen eine Bekämpfung nicht erfolgt oder keinen Erfolg hatte, können vom Ordnungsamt Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund der vorgetragenen Beschwerden und Hinweise wird der Befall an Ort und Stelle festgestellt und ggf. durch Erlass einer Ordnungsverfügung nach dem Bundesseuchengesetz Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und durchgesetzt.Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen usw. wird die Bekämpfung vom Ordnungsamt veranlasst. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Ordnungsamt.