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- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
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- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
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Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Besondere Voraussetzungen:
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Ladbergen
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen: Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein online beantragt werden.Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz