- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Ratsinfosystem
- Bekanntmachungen
- Vergaben
- Öffentliche Bekanntmachungen
- 2024
- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
- 2024
- Archiv der Bekanntmachungen
- Abfallkalender
- Leben & Wohnen
- Gemeindeportrait
- Leben
- Umwelt & Klima
- Bauen & Kaufen
- Wirtschaft
- Familie & Bildung
- Familie
- Bildung
- Grundschule
- Elterninfo Corona
- Kontakt
- Terminkalender
- Das sind wir
- Auszeichnungen
- Schüler & Klassen
- Schulleben
- Übermittagsbetreuung
- Offener Ganztag
- Förderverein
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Qualitätsanalyse 2013
- Beratungsstelle Diakonisches Werk
- Deutscher Bildungsserver
- Schulministerium
- Schulamt
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- weiterführende Schulen
- Musikschule
- Volkshochschule
- Grundschule
- Sportstätten
- Kultur & Tourismus
Hundesteuer Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
- Tod des Tieres,
- Verlust des Tieres,
- Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Rechtsgrundlage
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Bemerkungen
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Kurztext
Ein Hund ist von der Hundesteuer abzumelden, wenn:
- er stirbt
- er abhandengekommen ist
- er verschenkt oder verkauft wurde
- er ins Tierheim abgegeben wurde
- Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Zuständigkeit: Örtliche Steuerbehörde