Ausweispflicht

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können.
    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

  • Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz


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