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- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
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Brandschutz
Leistungsbeschreibung
In Nordrhein-Westfalen liegen der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe in der Verantwortung der Gemeinden. Sie haben u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an die Freiwillige Feuerwehr oder die zuständige Stelle wenden.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.