- Rathaus
- Virtuelles Rathaus
- Ratsinfosystem
- Bekanntmachungen
- Vergaben
- Öffentliche Bekanntmachungen
- 2024
- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
- 2024
- Archiv der Bekanntmachungen
- Abfallkalender
- Leben & Wohnen
- Gemeindeportrait
- Leben
- Umwelt & Klima
- Bauen & Kaufen
- Wirtschaft
- Familie & Bildung
- Familie
- Bildung
- Grundschule
- Elterninfo Corona
- Kontakt
- Terminkalender
- Das sind wir
- Auszeichnungen
- Schüler & Klassen
- Schulleben
- Übermittagsbetreuung
- Offener Ganztag
- Förderverein
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Qualitätsanalyse 2013
- Beratungsstelle Diakonisches Werk
- Deutscher Bildungsserver
- Schulministerium
- Schulamt
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- weiterführende Schulen
- Musikschule
- Volkshochschule
- Grundschule
- Sportstätten
- Kultur & Tourismus
Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift. Eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten) kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.