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Führerschein Umtausch in EU-Führerschein
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt. Das hat neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung zur Folge.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen Eu-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen
alt
neu
1
A unbeschränkt
1 A
A beschränkt
1 B
A1
2
C, CE, T
2*
D. DE
3
B, BE, C1, C1E
3*
D1, D1E
4
M
5
L
Mofa
Mofa
Krankenfahrstühle
Krankenfahrstühle
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Führerschein
- Personalausweis
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- biometrisches Lichtbild
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 24,00 EURO gebührenpflichtig, zzgl. 5,00 EURO bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages: maximal vier WochenRechtsgrundlage