Führerschein Umtausch in EU-Führerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt. Das hat neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung zur Folge.
     Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen Eu-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.

    Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.

    Gegenüberstellung Klassen

    alt

    neu

    1

    A unbeschränkt

    1 A

    A beschränkt

    1 B

    A1

    2

    C, CE, T

    2*

    D. DE

    3

    B, BE, C1, C1E

    3*

    D1, D1E

    4

    M

    5

    L

    Mofa

    Mofa

    Krankenfahrstühle

    Krankenfahrstühle

    *Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • alter Führerschein
    • Personalausweis
    • original Unterschrift auf Behördenvordruck
    • biometrisches Lichtbild
    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 24,00 EURO gebührenpflichtig, zzgl. 5,00 EURO bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
     Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages: maximal vier Wochen

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende