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- Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Sandtoschlag“ der Gemeinde Ladbergen gem. § 10 BauGB
- Bekanntmachung Ankündigung Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
- Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ladbergen und der Stadt Rheine zur Sicherstellung der Wasserrettung bzw. Wasserbergung durch die Freiwillige Feuerwehr Rheine auf dem Gebiet Ladbergen
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Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden folgende Angaben festgehalten:
- Fundsache
- der Fundort
- Fundzeit
- Personalien des Finders
Das Fundbüro ist dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren. Insofern sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht meldet, haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.