Personalausweis Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Der neue Personalausweis kann ab 01. November 2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

  • Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
     - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
     - bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
     - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
     - ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

  • Welche Gebühren fallen an?

    - 28,80 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
     - 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
     - 22,80 Euro für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
     - 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
     - 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
     - 30,00 Euro Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
     - Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende