Reisepass Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Falls Sie in ein Land reisen möchten, welches nicht zur EU zählt, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

    Antragstellung: 

    Für die Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden. 

    Bei Kindern und Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache des Kindes /Jugendlichen mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Geburtsurkunde oder bisherige Dokumente

    - 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

    - Gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/­ Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.

    - bei Kindern und Jugendlichen die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile (das Formular finden Sie unten unter Anträge / Formulare      Zustimmung der Eltern)

    - Persönliche Vorsprache des Antragstellers. Bei Kindern und Jugendlichen mit einem sorgeberechtigten Elternteil

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die zum 1. November 2007 eingetretenen Veränderungen im Passrecht hatten keinen Einfluss auf die gegenwärtige Gebührenhöhe.

    • Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren
       Gebühr: 37,50 Euro

    • Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller über 24 Jahre
       Gebühr: 70,00 Euro
    • Reisepass mit 48 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren
       Gebühr: 59,50 Euro

    • Reisepass mit 48 Seiten für Antragsteller über 24 Jahre
       Gebühr: 92,00 Euro

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 3-4 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/­die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

    Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.

  • Anträge / Formulare


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