Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe Auskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Die Handwerkskammer (HWK) führt ein "Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe".

    Sie können eine Auskunft aus diesem Verzeichniss bei der Handwerkskammer beantragen, wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Verzeichnisse eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist.

    Damit die Handwerkskammer Auskünfte aus den Verzeichnissen erteilt, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen.

    Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb bei einer Ausschreibung einbeziehen wollen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Auskünfte der Handwerkskammer aus der Handwerksrolle. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Auskunft aus dem "Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe" werden Gebühren erhoben (Erstellung von Listen). Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für den Handwerksbetrieb zuständige Handwerkskammer (HWK).  

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende