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Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksänlichen Gewerbe Eintragung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Für diese Eintragung benötigen Sie keinen Qualifikationsnachweis.
Sie müssen die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Den Antrag auf Eintragung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
U.a. können folgende Unterlagen verlangt werden:
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
- Gesellschaftervertrag
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen - je nach Kammer - als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen zuständigen Stelle an.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.